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Vorratsdatenlöschung

Tuesday, March 02nd, 2010 |  Author: Luisa Federwisch

Schäuble und das Internet

Sieg! (zumindest teilweise…)

Am heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß. Die entsprechenden Paragraphen wurden als nichtig erklärt und gespeicherte Daten sind unverzüglich zu löschen. Das wurde auch Zeit, nachdem das Ganze zwei Jahre lang lief. Die deutsche Umsetzung dieser europäischen Gesetzesvorgabe ist laut den Richtern mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar, die Sicherheit der gespeicherten Daten und die Transparenz des Gesetzes wurden bemängelt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Richter nicht gewahrt.

Das Urteil schließt die Vorratsdatenspeicherung an sich leider nicht generell aus, weshalb der AK Vorratsdatenspeicherung jetzt auf EU-Ebene deren Abschaffung fordert. Aber das deutsche Gesetz ist erstmal außer Kraft und muss nun überarbeitet werden. Sehr schön finde ich auch diese Aussage des Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU):

“Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.”

Da bleibt die Frage, was bei einer Überarbeitung des Gesetzes raus kommt. Es besteht aber durchaus Hoffnung

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Category: interlude

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One Response

  1. Ich finds nicht nur nen teilweisen Sieg, für mich ist es der volle Sieg. War schon immer dafür das das Internet in einen Rechtsrahmen gesetzt wird, sogesehen habe ich nichts gegen eine gewisse staatliche Kontrolle.
    Solange die AK Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Ansatz auf die EU Ebene geht und nicht mit der alten Petitionsunterstützern hausieren geht find ichs okay. Weil mein Name soll da dann nichtmehr stehen.

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